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Zur Anmeldung für das Schuljahr 2010/11 am Stiftsgymnasium und ORG der Benediktiner in Melk am
Fr.29.1.2010 von 7:00 bis 19:00 und von
8. bis 12.2.2010 von 7:00 bis 14:30
sind vorzulegen:
- Anmeldebogen, ausgefüllt; Formulare: ->1.Klasse, ->5.Klasse
- Original der Schulnachricht
- Kopie der Schulnachricht
- Sozialversicherungsnummer des Kindes
Weitere Informationen finden Sie im Artikel "Anmeldung".
Das Original der Schulnachricht muss vorgelegt werden und wird abgestempelt. Wichtig ist, dass die Schulnachricht zuerst an der Schule vorgelegt wird, die der Erstwahl entspricht. Anmeldungen an weiteren Schulen werden nur auf einer Warteliste geführt.
Eine Kopie der Schulnachricht ist abzugeben. Die Kopie kann auch von der Schule erstellt werden.
Zur vollständigen Anmeldung sind das Original der Schulnachricht sowie eine Kopie der Schulnachricht in der Anmeldefrist vorzulegen.
Das Schulgeld beträgt 84,- € pro Monat. Es wird 10 mal pro Jahr im Lastschriftverfahren eingehoben. Geschwister erhalten eine Ermäßigung.
Anmeldung 1. Klasse:
Anmeldung Oberstufenrealgymnasium (ORG), 5. Klasse:
Eine persönliche Anmeldung ist im Sekretariat des Stiftsgymnasiums erforderlich.
Öffnungszeiten des Sekretariats
Montag - Freitag, 7.00 - 14.30 Uhr
Aufnahmekriterien
1. Klasse
In Deutsch und Mathematik keine schlechtere Note als "Gut" im Jahreszeugnis. Bei der Beurteilung "Befriedigend" in Deutsch oder Mathematik kann die Schulkonferenz der Volksschule die Eignung für die AHS erteilen. Andersfalls ist in dem jeweiligen Pflichtgegenstand eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
ORG, 5. Klasse
Aus der 2. Leistungsgruppe der HS keine schlechtere Note als "Gut" im Jahreszeugnis (mit Feststellung der Eignung für die AHS-Oberstufe durch HS-Klassenkonferenz genügt ein Befriedigend), in den anderen Pflichtgegenständen mindestes "Befriedigend". Andersfalls ist in dem jeweiligen Pflichtgegenstand eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Die Reihung der Aufnahmewerber/innen erfolgt nach den Beurteilungen im Semesterzeugnis. Ist der Schulplatz auf Grund der Reihung einmal zugesichert, ist für die endgültige Aufnahme nur mehr die Eignung gemäß Jahreszeugnis erforderlich. |