Informationen zu den Wahlpflichtgegenständen


Man unterscheidet zwei Gruppen von Wahlpflichtgegenständen:

a) vertiefende Wahlpflichtgegenstände:

2 Stunden pro Woche; ein- oder zweijährig; werden zusätzlich zu einem Gegenstand angeboten, damit der Stoff für interessierte Schülern detaillierter und über den Lehrplan hinausgehend behandelt wird (keine Nachhilfe!).
Deutsch, Latein, Englisch, Mathematik, Religion, Geschichte, Musik, Psychologie, Bildnerische Erziehung, Geographie, Biologie, Chemie, Physik, Theorie des Sports und Bewegungskultur, Instrumentalmusik (nur musischer Zweig)

b) erweiternde Wahlpflichtgegenstände:

Fremdsprachen: Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch; 3 Stunden pro Woche in der 6.Klasse und in der 7.Klasse; als Freigegenstand auch in der 8.Klasse

Informatik: 2 Stunden pro Woche, dreijährig


Insgesamt müssen die gewählten Wahlpflichtgegenstände einen Umfang von 6 Wochenstunden, aufgeteilt auf die 6. - 8.Klasse, aufweisen. Es sind daher folgende Varianten möglich:


1.Variante: 3 Jahre eine Fremdsprache, wobei das 3.Jahr freiwillig gemacht wird (grau schattiert); in der 8. Klasse ein vertiefendes Wahlpflichtfach.



2.Variante: 3 Jahre Informatik, in der 8. Klasse ein vertiefendes Wahlpflichtfach.



3.Variante: zwei vertiefende Wahlpflichtfächer, eines in der 6. , eines in der 7. und 8.Klasse.


4.Variante: zwei vertiefende Wahlpflichtfächer, eines in der 6. und 7., eines in 8.Klasse.



Die Rolle der Wahlpflichtgegenstände bei der Matura


Bei der Matura gibt es drei Varianten:

a) 4 schriftliche und 3 mündliche Prüfungen
b) 3 schriftliche und 4 mündliche Prüfungen
c) Fachbereichsarbeit, 3 schriftliche und 3 mündliche Prüfungen


Eine der abgelegten mündlichen Prüfungen muss eine sogenannte Schwerpunktprüfung sein. Bei einer normalen mündlichen Prüfung bekommt der Schüler zwei Kernfragen aus dem Lehrstoff der Oberstufe und eine Spezialfrage aus einem vorher vereinbarten Themengebiet. Er muss nur eine der beiden Kernfragen und die Spezialfrage beantworten.


Es gibt drei unterschiedliche Möglichkeiten einer Schwerpunktprüfung:

1) fächerübergreifende Prüfung: Der Schüler maturiert zum Beispiel in Geschichte und in Englisch fächerübergreifend. Er bekommt zwei Kernfragen und eine Spezialfrage aus Geschichte und aus Englisch, macht also in beiden Fächern eine normale mündliche Prüfung. Zusätzlich bekommt er zwei Fragen aus einem vorher vereinbarten Stoffgebiet, in dem Inhalte von Englisch und Geschichte gleichzeitig vorkommen. Davon muss eine Frage beantwortet werden. Voraussetzung für diese Form der Schwerpunktsetzung ist, dass die betroffenen Professoren frühzeitig informiert werden, dass man bei ihnen eine fächerübergreifende mündliche Reifeprüfung ablegen möchte, damit sie geeignete Themen in den Unterricht aufnehmen können.

2) vertiefende Prüfung: Der Schüler maturiert beispielsweise in Deutsch und im vertiefendem Wahlpflichtgegenstand Deutsch, das er ein oder zwei Jahre lang besucht hat. Er bekommt zwei Kernfragen und eine Spezialfrage im Fach Deutsch und zusätzlich zwei Fragen aus dem Stoffgebiet des Wahlpflichtfaches Deutsch. Eine Kernfrage, die Spezialfrage und eine Frage zum Wahlpflichtfach müssen beantwortet werden.


3) Wenn eine Fachbereichsarbeit geschrieben wurde, bekommt der Schüler in dem betreffenden Fach bei der mündlichen Prüfung zusätzlich zwei Fragen zum Thema des fachlichen Umfeldes der Fachbereichsarbeit, von denen er eine beantworten muss. Diese Prüfung zählt als Schwerpunktprüfung. Wenn man beispielsweise in Geographie eine Fachbereichsarbeit schreibt, erhält man bei der mündlichen Matura aus Geographie zwei Kernfragen, eine Spezialfrage und zwei Fragen zur Fachbereichsarbeit. Davon muss eine Kernfrage, die Spezialfrage und eine Frage zur Fachbereichsarbeit beantwortet werden.

Wahl der Prüfungsfächer


Schriftliche Prüfungen: muss man in Deutsch und in Mathematik ablegen; als drittes Fach stehen Latein oder Englisch zur Auswahl; wenn man noch in einem 4. Fach schriftlich maturieren möchte, kann dies Latein bzw. Englisch oder im naturwissenschaftlichen Zweig Biologie oder Physik sein. Falls Englisch schriftlich nicht gewählt wurde, muss eine lebende Fremdsprache als mündliche Prüfung gewählt werden.


Mündliche Prüfungen: Es gibt folgende Fächergruppen:
A: Religion, Deutsch, Geschichte, Musik, Psychologie, Bildnerische Erziehung
B: Latein, Englisch und falls man das Wahlpflichtfach drei Jahre lang besucht hat, Französisch, Spanisch, Italienisch oder Russisch.
C: Geographie, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik und falls man das Wahlpflichtfach besucht hat Informatik.


Man muss ein Fach der Gruppe B wählen. Die zweite Wahl muss ein Fach der Gruppe A (musischer Zweig) bzw. ein Fach der Gruppe C (naturw. Zweig) sein. Die Wahl des Faches für eine dritte bzw. für eine eventuelle vierte mündliche Prüfung ist beliebig. Diese Einschränkungen bei der Wahl der mündlichen Klausurfächer sind bedeutsam, wenn man die Schwerpunktprüfung in der fächerübergreifenden Form ablegen möchte.



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